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Aichach: Prozess: Playstation verkauft, aber niemals geliefert - Augsburger Allgemeine

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Plus Das Amtsgericht Aichach verurteilt einen 30-Jährigen wegen Betrugs. Der Mann bot seine Playstation zum Verkauf an, rückte sie dann aber nicht raus.

Für 100 Euro verkaufte ein 30-Jähriger aus dem südlichen Landkreis seine

Playstation im Internet. Der Käufer zahlte zwar, bekam die Ware aber nie. Wegen Betrugs musste sich der 30-Jährige deshalb kürzlich vor dem Aichacher Amtsgericht verantworten. In einem Punkt unterschied sich sein Fall von vielen ähnlichen.

Ein Mann der großen Worte scheint der 30-Jährige nicht zu sein. Nur knapp fallen seine Antworten auf die Fragen von Richter Walter Hell aus. Stimmt es, dass er die Playstation über ein Kleinanzeigen-Portal verkaufte und nicht lieferte? „Es stimmt theoretisch.“

Angeklagter: "Es war eine dumme Aktion"

Nachdem der Angeklagte bereits zwei Mal wegen Betrugs verurteilt worden war, wollte Hell wissen: „Was reitet sie?“ Das konnte der 30-Jährige nicht beantworten. „Ich kann es mir nicht erklären. Es war eine dumme Aktion.“

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Grund war wahrscheinlich, dass er Schulden hat. Seinen Schuldenberg von 17.000 Euro hat er mittlerweile auf rund 6000 Euro abgebaut. Wie er zu den Schulden kam? „Ich war mit 18 jung und dumm.“ Er hätte Verträge abgeschlossen, die er nicht zahlen konnte.

Die Frage von Richter Hell, ob es noch weitere Verkäufe gab, bei denen sich bisher nur noch kein Kunde beschwert hatte, verneinte der Angeklagte. Er war von dem Kleinanzeigen-Portal gesperrt worden, als er gerade versucht hatte, sein altes Auto dort zu verkaufen. Die 100 Euro hat der 30-Jährige bisher noch nicht an seinen „Kunden“ zurückgezahlt. Als Begründung sagte er vor Gericht: „Weil ich das Geld nicht habe.“ Der Richter zu dem Angeklagten: „Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass Sie wegen so etwas eingesperrt werden können?“ Der 30-Jährige nickte.

Geständnis vor Gericht war ein Pluspunkt

Staatsanwältin Beate Schauer wertete sein Geständnis als Pluspunkt. Gegen den Angeklagten sprach, dass er bereits zwei Mal wegen Betrugs zu Geldstrafen verurteilt worden war. Die Staatsanwältin: „Irgendwann ist es mit Geldstrafen nicht mehr getan.“ Sie plädierte für eine viermonatige Bewährungsstrafe sowie eine Auflage in Höhe von 2000 Euro, die er an eine gemeinnützige Organisation zahlen muss.

Dem schloss sich Richter Hell an. Was er dem 30-Jährigen sehr hoch anrechnete, war sein Geständnis. Bei Betrugsanzeigen im Zusammenhang mit Kleinanzeigen-Portalen sei das „eine seltene Sache“. Unmittelbar ausgewirkt hat sich das für den Angeklagten trotzdem nicht. Hell betonte: „Wer schon wegen Betrugs zu Geldstrafen verurteilt worden war und das Gleiche wieder macht, bekommt eine Freiheitsstrafe.“ Beim nächsten Mal werde er eingesperrt, sagte Hell zu dem 30-Jährigen. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

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July 30, 2020 at 01:06PM
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